Fragen und Antworten - FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Miete

Hierfür steht Ihnen unser SI-Portal zur Verfügung. Nach ihrer Registrierung können Sie sich auf alle frei verfügbaren Wohnungen bewerben. HIER geht’s zum SI-PORTAL.

Ja, alle Mietwohnungen verfügen über eine Einbauküche (u.a. Siemens-Geräte)

Ja, pro Wohnung ist ein Stellplatz (Tiefgarage oder Außen) verfügbar.

Pro Wohnung steht ein Stellplatz zur Verfügung. Sollte es sich im Laufe der Vermietungsphase ergeben, dass nicht jeder Mieter einen Stellplatz anmietet, wird es die Möglichkeit geben, einen zweiten Stellplatz anzumieten. Gerne können Sie sich hierfür vormerken lassen.

Die Wohnungen werden über Fußbodenheizungen beheizt. Die dafür notwendige Wärme erfolgt über Geothermie Bohrungen.

Allgemein

  • Als Eigentümer einer von Ihnen genutzten Wohnung sind Sie unabhängig von Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen
  • Eine gute und sichere Art der Altersvorsorge
  • Dank Geothermie sind Sie unabhängig von Preisentwicklungen am Energiemarkt
  • 5 Jahre Gewährleistung
  • Alles aus einer Hand. Schöller SI kümmert sich um die Hausverwaltung
  • Wohnung als Kapitalanlage: Schöller SI kümmert sich um die gesamte Mietverwaltung

Im ersten Schritt stehen die Wohnungen von Haus 2 zum Verkauf. Hierbei handelt sich um
2- und 3 Zimmer Wohnungen.

Hinweis:
Der dort jeweils aufgeführte Status (frei, reserviert, verkauft) ist nicht verbindlich. Entscheidend ist eine vorliegende Reservierungsbestätigung der Schöller SI oder ein bereits notariell unterzeichneter Kaufvertrag.

Den genauen Ablauf finden Sie HIER. Grundsätzlich können Sie die Informationen zu den Wohnungen auch in Form eines Exposés erhalten. Bitte nehmen Sie hierfür direkt mit uns Kontakt auf:

E-Mail: arbachpark@schoeller-si.com
Telefon: 07121 1485 47

Der Baubeginn ist bereits erfolgt. Nach derzeitigem Planungsstand werden die Wohnungen Ende 2023 bezugsfertig sein

Reservierung

Ja. Den genauen Ablauf für eine Wohnungsreservierung finden Sie HIER.

AUSSTATTUNG DER WOHNUNGEN

Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale finden Sie HIER.

Den ausführlichen Leistungsumfang erhalten Sie im Zuge des persönlichen Beratungsgespräches mit der Baubeschreibung. Hierin sind sämtliche Ausstattungs- und Qualitätsmerkmale aufgeführt.

Die Wohnungen werden gemäß des bis Januar 2022 gültigen Energiestandard KfW 55 gebaut.

Die PV-Anlage auf der Dachfläche wird über einen Dachflächennutzunsvertrag an eine Schöller SI Gesellschaft verpachtet. Diese Gesellschaft trägt die Investitions- und Installationskosten und kümmert sich um die laufende Wartung und Instandhaltung der Anlage.

Der gewonnene Strom wird vorrangig für die im Energiekonzept geplanten Wärmepumpen verwendet. Überschüssiger Strom wird in das Stromnetz eingespeist.

Als Sonderwünsche sind ausschließlich die im jeweiligen Wohnungskonfigurator aufgeführt Auswahl an Boden- und Wandbelägen möglich.

Weitere Sonderwünsche werden, auch gegen das Angebot die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen, nicht durchgeführt.

Eigenleistungen des Käufers sind bis zur erfolgten Abnahme und Übernahme der Wohnung ausgeschlossen.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Eingang der Kaufpreisraten und durchgeführter Abnahme mit Übergabe der bezugsfertigen Immobilie.
Der Kücheneinbau kann nach erfolgter Abnahme und Schlüsselübergabe erfolgen.

Stellplätze

Der Verkaufspreis ist ein Festpreis für die Wohnung. Die Stellplätze können separat erworben werden.

Die Lage und Kaufpreise der Stellplätze finden Sie HIER.

Grundsätzlich kann pro Wohnung ein Stellplatz erworben werden.

Sollte es sich im Laufe der Verkaufsphase ergeben, dass Stellplätze frei bleiben, können diese ab einem von der Schöller SI definierten Zeitpunkt zusätzlich erworben werden.

Es ist vorgesehen, dass Sie als Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, mit vorheriger Abstimmung und Freigabe von Schöller SI, auf eigene Kosten eine Wallbox an ihrem Stellplatz anbringen können. Die dabei maximal mögliche Ladeleistung wird individuell anhand eines Lastenmanagments ermittelt. Für die Außenstellplätze sind aktuell keine Wallboxen vorgesehen.

Kaufpreis

Nein, der Verkaufspreis ist ein Festpreis.
  • Sämtliche Kosten für die Herstellung des Vertragsgegenstandes samt Außenanlagen gemäß Baubeschreibung einschließlich des Anteils am Grund und Boden
  • Sämtliche Nebenkosten wie Architekten-, Statiker-, Unternehmerhonorare, Bauleitungskosten, Genehmigungskosten, Vermessungskosten
  • Sämtliche Erschließungskosten
  • Notar- und Grundbuchkosten
  • Grunderwerbsteuer
  • Eigene Finanzierungskosten
  • Kosten der Abnahme des Gemeinschaftseigentums (z.B. Sachverständiger)
  • Anschlussgebühren (Freischaltung) für Telefon, Rundfunk, Fernsehen, Internet
  • Mietentgelte für Wasser- und Energiezähler sowie Rauchmelder
  • Kosten der nachträglichen Gebäudeeinmessung

Die Zahlung erfolgt gemäß den vertraglichen Bestimmungen nach den Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

  • 30,00% nach Beginn der Erdarbeiten
  • 28,00% nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
  • 11,90% für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, die Rohinstallation der Heizungsanlagen und der Elektroanlagen, die Rohinstallation der Sanitäranlagen
  • 7,00% für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung
  • 9,10% für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, für den Estrich und für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 10,50% für die Fassadenarbeiten und nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
  • 3,50% nach vollständiger Fertigstellung/Abnahme

Finanzierung

Nachdem Sie von Schöller SI eine Reservierungsbestätigung erhalten haben, folgt ein persönliches Beratungsgespräch. Spätestens zu diesem Beratungsgespräch muss die Finanzierungsbestätigung vorliegen.

Diese muss nicht zwingend konkret für die reservierte Wohnung ausgestellt sein, sondern kann auch in Form einer allgemeinen Finanzierungsbestätigung vorliegen.

Nein. Seit dem 24. Januar 2022 ist es nicht mehr möglich, Anträge für das Efizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau zu stellen. Das Programm musste von der KfW früher als geplant gestoppt werden, weil die Mittel ausgeschöpft waren. Seitdem ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Kaufvertrag

Nach Abschluss der Reservierungsvereinbarung erhalten Sie in Vorbereitung auf das persönliche Beratungsgespräch einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Bestehende Fragen sprechen wir mit Ihnen dann im Beratungsgespräch durch.

Ihr Vertragspartner ist die S14 Projektierungs GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaft ist alleinige Eigentümerin des Grundstücks und der darauf entstehenden Wohnungen und ist eine Projektgesellschaft der Schöller SI.

Nachdem Sie sich zum Kauf entschieden haben erhalten Sie den Kaufvertrag direkt vom Notariat zugesendet. Dies muss gemäß § 17 Beurkundungsgesetz 14 Tage vor der notariellen Beurkundung erfolgen.
Ja, der Kaufvertrag ist nach Unterzeichnung sofort rechtswirksam.
Es entstehen Notarkosten für die Beurkundung, Kosten beim Grundbuchamt für die Eintragung einer Erwerbsvormerkung, die Eintragung der Finanzierung und später die Eigentumsumschreibung. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG).
Nach der Beurkundung schickt der Notar Ihnen, dem Käufer, dem Finanzamt (Grunderwerbsteuer) und dem Grundbuchamt eine Abschrift des Kaufvertrags zu. Der Notar beantragt beim Grundbuchamt Ihre Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Falls Sie eine Grundschuld zur Finanzierung bestellt haben, wird auch diese im Grundbuch zur Eintragung beantragt.
Eine Teilungserklärung regelt die Aufteilung sowie Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.

Die Hausverwaltung ist die Schöller SI Verwaltung GmbH. Die erste Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Ab Besitzübergabe zahlen Sie das Hausgeld. Die WEG Verwaltung umfasst u.a. die folgenden Aufgaben

  • die Erstellung einer formalen Hausordnung
  • Maßnahmen rund um die Instandhaltung oder Instandsetzung
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts und der Außenanlagen
  • Abschluss einer individuell geeigneten Haftpflicht- und Feuerversicherung
  • Führung der WEG Konten
  • Bildung und Überwachung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
  • Erstellung und Controlling eines Wirtschaftsplans
  • Erstellen einer Hausgeldabrechnung
Die Verjährungsfrist beträgt für Mängel am Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme. Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes durch den Erwerber. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums, das nicht vom Erwerber allein abzunehmen ist, beginnen die Verjährungsfristen mit Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
Das Eigentum am Vertragsgegenstand geht mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist erst nach Vorliegen der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich.

WOHNUNG ALS KAPITALANLAGE

Ja, Schöller SI bietet Ihnen auf Wunsch ein Full Service Paket an. Wir kümmern uns in ihrem Auftrag u.a. um die folgenden Aufgaben:

  • die Neuvermietung/Nachvermietung inkl. Besichtigungen, Vorauswahl Mieter, Vertragsabschluss, etc.
  • die Buchhaltung und Mieteingangskontrolle
  • die Erstellung von Nebenkostenabrechnung
  • Unterstützung bei Notfällen und technische Betreuung